Archive
Monthly Archives: Februar 2018

Durch schnelles gezieltes Handeln und ohne Zögern kann man „Angre…

Durch schnelles gezieltes Handeln und ohne Zögern kann man „Angreifer“ überwältigen!

Notwehr !!!

Als Notwehr bezeichnet man die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Sie stellt einen Rechtfertigungsgrund dar; das bedeutet: Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nach § 32 StGB
nicht rechtswidrig!

Lernt EUCH und andere zu verteidigen!

Foto:S.Müller Fotografie / Hattingen